Beitragsbemessungsgrenze 2025
Beitragsbemessungsgrenze 2025. Ab 2025 sind die beitragsbemessungsgrenze in der. Die beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem bruttogehalt sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.
Die regelungen sind im gesetz über den abschluss. Die beitragsbemessungsgrenze (bbg) in der gesetzlichen krankenversicherung (gkv) steigt im jahr 2025 auf 5.512,50 euro monatlich (66.150 euro jährlich).